HF 2 · Lektion 2 von 2

Ausbildungsvertrag und Probezeit

Demo-Inhalte – Beispieldaten zur Veranschaulichung

Lernvideo (10 Min.) – Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags im Betriebsbüro

Demo-Platzhalter

Zusammenfassung

Der Ausbildungsvertrag enthält u. a. Art, Ziel, Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Stätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsvoraussetzungen.

Prüfungsrelevante Merksätze

  • Probezeit: mindestens ein Monat, höchstens vier Monate.
  • In der Probezeit ist die Kündigung jederzeit ohne Frist und ohne Grund möglich.
  • Nach der Probezeit: Kündigung durch den Betrieb nur fristlos aus wichtigem Grund.

Abschlussquiz

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Wie lang darf die Probezeit in der Berufsausbildung höchstens dauern?