HF 2 · Lektion 2 von 2
Ausbildungsvertrag und Probezeit
Lernvideo (10 Min.) – Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags im Betriebsbüro
Demo-PlatzhalterZusammenfassung
Der Ausbildungsvertrag enthält u. a. Art, Ziel, Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Stätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsvoraussetzungen.
Prüfungsrelevante Merksätze
- Probezeit: mindestens ein Monat, höchstens vier Monate.
- In der Probezeit ist die Kündigung jederzeit ohne Frist und ohne Grund möglich.
- Nach der Probezeit: Kündigung durch den Betrieb nur fristlos aus wichtigem Grund.
Abschlussquiz
1 / 2Wie lang darf die Probezeit in der Berufsausbildung höchstens dauern?