HF 1 · Lektion 2 von 3

Eignung von Betrieb und Ausbilder

Demo-Inhalte – Beispieldaten zur Veranschaulichung

Lernvideo (9 Min.) – Meisterbetrieb im Metallbau mit Ausbildungsplatz

Demo-Platzhalter

Zusammenfassung

Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung geeignet sein und ein angemessenes Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden aufweisen.

Prüfungsrelevante Merksätze

  • Persönliche Eignung: kein Verstoß gegen BBiG, keine Beschäftigungsverbote für Jugendliche.
  • Fachliche Eignung: berufliche Fertigkeiten/Kenntnisse plus berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO).
  • Fehlt im Betrieb ein Ausbildungsteil, hilft die Verbundausbildung.

Abschlussquiz

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Wer ist persönlich nicht zur Ausbildung geeignet?