HF 1 · Lektion 2 von 3
Eignung von Betrieb und Ausbilder
Lernvideo (9 Min.) – Meisterbetrieb im Metallbau mit Ausbildungsplatz
Demo-PlatzhalterZusammenfassung
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung geeignet sein und ein angemessenes Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden aufweisen.
Prüfungsrelevante Merksätze
- Persönliche Eignung: kein Verstoß gegen BBiG, keine Beschäftigungsverbote für Jugendliche.
- Fachliche Eignung: berufliche Fertigkeiten/Kenntnisse plus berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO).
- Fehlt im Betrieb ein Ausbildungsteil, hilft die Verbundausbildung.
Abschlussquiz
1 / 1Wer ist persönlich nicht zur Ausbildung geeignet?