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Frage 1 von 20
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HF 1 · Eignung der Ausbildungsstätte
Ein Betrieb kann nicht alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans selbst vermitteln. Welche Aussage trifft rechtlich zu?
A
Der Betrieb darf grundsätzlich nicht ausbilden.
B
Die Eignung bleibt erhalten, wenn fehlende Inhalte durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. Verbundausbildung) sichergestellt werden.
C
Fehlende Inhalte dürfen entfallen, wenn sie im Betrieb praktisch keine Rolle spielen.
D
Die Berufsschule ersetzt die fehlenden betrieblichen Inhalte automatisch.
Demo-Inhalte – Beispieldaten zur Veranschaulichung